Mündliche Verhandlung: Finanzgericht muss nicht auf Möglichkeit der Videokonferenz hinweisen
Nach der Finanzgerichtsordnung (FGO) können mündliche Verhandlungen mittlerweile auch per Videokonferenz durchgeführt werden. Gerichte können es den Prozessbeteiligten und ihren Bevollmächtigten gestatten, sich zur Verhandlung von einem anderen Ort als dem Sitzungssaal zuschalten zu lassen und von dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen. Auch Zeugen und Sachverständige können auf diese Weise per Video zugeschaltet werden. Der Bundesfinanzhof (BFH)…