Umsatzsteuer: Leistungen von Verfahrensbeiständen sind steuerfrei
Das Bundesfinanzministerium hat sich zur Umsatzsteuerbefreiung der Leistungen von Verfahrensbeiständen geäußert. In diesem Zusammenhang wurde der Umsatzsteuer-Anwendungserlass angepasst. Durch das Jahressteuergesetz 2020 wurde zum 01.01.2021 in § 4 Nr. 25 Satz 3 Umsatzsteuergesetz ein neuer Buchstabe d eingefügt. Danach werden Einrichtungen, die als Verfahrensbeistand zur Wahrnehmung der Interessen minderjähriger Kinder in Kindschaftssachen, in Abstammungssachen oder…