MINIJOBS – DAS SIND DIE AKTUELLEN REGELN

Nach Abzug von Sozialabgaben und Steuern kommt bei Arbeitnehmern netto nicht viel mehr als die Hälfte des Arbeitslohns an. Für sogenannte Minijobs – Aushilfstätigkeiten mit geringer Vergütung – gibt es aber Vergünstigungen. Die wurden im Zuge der Anhebung der Mindestlohngrenze angepasst. Erfahren Sie in diesem Video, welche Verdienstgrenze ab dem 01.10.22 gilt und welche Regeln zu beachten sind. (9/22)


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