KOSTENPAUSCHALEN: DIESE WERBUNGSKOSTEN VERRINGERN IHRE STEUER – AUCH OHNE BELEG

Als Arbeitnehmer dürfen Sie Ausgaben für Ihren Beruf von der Steuer absetzen. Für manche Ausgaben müssen Sie dem Finanzamt nicht einmal eine Rechnung vorlegen. Diese pauschalen Werbungskosten sollten Sie kennen.


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