ELEKTRONISCHE KASSEN: DIESE VERSCHÄRFTEN ANFORDERUNGEN KOMMEN AUF SIE ZU

Spätestens ab dem 1.1.2017 müssen elektronische Kassen u.a. jeden Geschäftsvorfall einzeln aufzeichnen können. Betriebsprüfer werden darauf ein besonderes Auge werfen. Was Sie jetzt tun sollten, um keine Steuernachzahlungen zu riskieren, erfahren Sie in diesem Video.


Veröffentlicht in: