DIENSTWAGEN: SO WIRD DIE PRIVATE MITBENUTZUNG VERSTEUERT
Einen Dienstwagen nutzen Sie in der Regel nicht nur beruflich, sondern auch für private Fahrten. Dafür verlangt das Finanzamt Steuern. Die werden pauschal ermittelt, mit der sog. 1-%-Methode. Sie können aber auch ein Fahrtenbuch führen. Das Video zeigt, wie die beiden Methoden funktionieren.
Veröffentlicht in: Für alle Steuerzahler