KORREKTURVERFAHREN
In der Praxis kommt es häufig vor, dass ein erlassener Steuerbescheid fehlerhaft ist. Hier sieht die Abgabenordnung verschiedene Möglichkeiten vor, eine Änderung herbeizuführen. Dieses Merkblatt erläutert Ihnen, wie diese Möglichkeiten aussehen und was es hierbei zu beachten gibt.
Veröffentlicht in: Alle Steuerzahler, Unternehmer