Übernahme einer Gaststätte: Geschäftsveräußerung im Ganzen durchkreuzt den Vorsteuerabzug
Veräußert ein Unternehmer sein Geschäft an einen anderen Unternehmer, werden zahlreiche Einzelleistungen erbracht wie beispielsweise die Übereignung von Vermögensgegenständen und die Übertragung von Rechten. All diese Leistungen unterliegen nicht der Umsatzsteuer, wenn es sich um eine sogenannte Geschäftsveräußerung im Ganzen handelt. Hinweis: Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen liegt vor, wenn ein Unternehmen oder ein in der…