ELEKTRONISCHE VERÖFFENTLICHUNGEN: ZUKÜNFTIG ERMÄSSIGTE MEHRWERTSTEUERSÄTZE
Die EU-Finanzminister haben sich darauf verständigt, dass Zeitungen, Zeitschriften und Bücher in Europa niedriger besteuert werden. Derzeit gilt noch ein Mindestmehrwertsteuersatz von 15 % für elektronische Veröffentlichungen. Für gedruckte Bücher kann ein ermäßigter Mindestsatz von 5 % angewandt werden.
In Deutschland wird ein Umsatzsteuersatz von 19 % für E-Books und von 7 % für Printprodukte angesetzt. Zukünftig können die EU-Staaten zwischen den Standardsätzen und den ermäßigten Steuersätzen wählen. Die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten beseitigen damit eine jahrelange unverständliche Ungleichbehandlung von Büchern und E-Books. Fraglich bleibt, ob die Nutzer zukünftig online weniger für den Erwerb von Medieninhalten bezahlen müssen. Das wird davon abhängen, ob die Anbieter die Vergünstigungen an ihre Nutzer weiterreichen.
Hinweis: Die neuen Vorschriften werden vorübergehend gelten, bis ein neues Mehrwertsteuersystem eingeführt wird. Die EU-Kommission hat bereits Vorschläge für das neue System veröffentlicht. Ziel ist es, den Mitgliedstaaten bei der Festlegung von Mehrwertsteuersätzen mehr Flexibilität einzuräumen, als das derzeit noch der Fall ist.