ELEKTRONISCHE VERÖFFENTLICHUNGEN: ZUKÜNFTIG ERMÄSSIGTE MEHRWERTSTEUERSÄTZE

Die EU-Finanzminister haben sich darauf verständigt, dass Zeitungen, Zeitschriften und Bücher in Europa niedriger besteuert werden. Derzeit gilt noch ein Mindestmehrwertsteuersatz von 15 % für elektronische Veröffentlichungen. Für gedruckte Bücher kann ein ermäßigter Mindestsatz von 5 % angewandt werden.

In Deutschland wird ein Umsatzsteuersatz von 19 % für E-Books und von 7 % für Printprodukte angesetzt. Zukünftig können die EU-Staaten zwischen den Standardsätzen und den ermäßigten Steuersätzen wählen. Die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten beseitigen damit eine jahrelange unverständliche Ungleichbehandlung von Büchern und E-Books. Fraglich bleibt, ob die Nutzer zukünftig online weniger für den Erwerb von Medieninhalten bezahlen müssen. Das wird davon abhängen, ob die Anbieter die Vergünstigungen an ihre Nutzer weiterreichen.

Hinweis: Die neuen Vorschriften werden vorübergehend gelten, bis ein neues Mehrwertsteuersystem eingeführt wird. Die EU-Kommission hat bereits Vorschläge für das neue System veröffentlicht. Ziel ist es, den Mitgliedstaaten bei der Festlegung von Mehrwertsteuersätzen mehr Flexibilität einzuräumen, als das derzeit noch der Fall ist.


Veröffentlicht am: 12. November 2018
Veröffentlicht in: Umsatzsteuer