Umsatzsteuerbetrug: Umkehr der Steuerschuldnerschaft in Ausnahmefällen gestattet
Der EU-Rat hat am 02.10.2018 einem Vorschlag zugestimmt, der befristete Ausnahmen von den üblichen Mehrwertsteuerregeln vorsieht. Der Vorschlag wurde durch die EU-Kommission im Dezember 2016 auf Ersuchen der besonders vom Mehrwertsteuerbetrug betroffenen Mitgliedstaaten vorgelegt. Diese Mitgliedstaaten können nun eine befristete generelle Umkehr der Mehrwertsteuerschuldnerschaft anwenden. Voraussetzung dafür ist, dass bei einem Mitgliedstaat der Anteil des…