Steuerbefreiung bei grenzüberschreitender Güterbeförderung: Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung bis zum 01.01.2022
Das Bundesfinanzministerium hat am 14.10.2020 die Nichtbeanstandungsregelung für die Steuerbefreiung von Beförderungsleistungen im Rahmen der grenzüberschreitenden Güterbeförderung erneut verlängert. Es ist nun der 01.01.2022 maßgeblich. Nach dem Umsatzsteuergesetz sind grenzüberschreitende Güterbeförderungen, die sich auf Gegenstände der Ein- und Ausfuhr beziehen unter den dort genannten Voraussetzungen steuerfrei. Bereits der Europäische Gerichtshof hatte im Jahr 2017 entschieden,…