CORONA-KRISE: STEUERBEFREIUNG FÜR IMPFSTOFFE UND TESTKITS

Die EU-Kommission hat am 07.12.2020 eine Pressemitteilung zur Mehrwertsteuerbefreiung von Corona-Impfstoffen und Testkits herausgegeben.

Basis für die von allen Mitgliedstaaten am 07.12.2020 einstimmig angenommenen Maßnahmen ist ein Vorschlag der Kommission vom 28.10.2020. Die Maßnahmen ermöglichen es den EU-Mitgliedstaaten, die Mehrwertsteuer für Impfstoffe und Testkits, die an Krankenhäuser, Ärzte und Einzelpersonen sowie die damit verbundenen Dienstleister verkauft werden, zeitlich befristet auszusetzen.

Die neuen Vorschriften gelten ab dem ersten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU und gelten bis Ende 2022 oder bis eine Einigung über den anhängigen Vorschlag der Kommission zu neuen Vorschriften für Mehrwertsteuersätze erzielt ist.

Hinweis: Bislang konnten die Mitgliedstaaten die Mehrwertsteuersätze auf Impfstoffe zwar senken, die Anwendung eines Nullsatzes war jedoch nicht möglich.


Veröffentlicht am: 15. Februar 2021
Veröffentlicht in: Umsatzsteuer