Fehlerhafte Steuersoftware? Finanzamt kann mit Vorlage eines Bildschirmfotos überzeugen
Innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist ist die Änderung eines Steuerbescheids noch weitgehend problemlos möglich. Danach müssen besondere Voraussetzungen der Abgabenordnung für eine Änderung erfüllt sein, beispielsweise muss dann eine sogenannte neue Tatsache vorliegen. Möchte der Steuerzahler eine Herabsetzung der Steuer erwirken, darf ihn zudem kein grobes Verschulden daran treffen, dass die neue Tatsache erst nachträglich bekanntgeworden…