Mündliche Verhandlung: Bloßes Risiko für schweren COVID-19-Verlauf rechtfertigt keine Verlegung
Grundsätzlich gelten diese Hinweise unabhängig von der Corona-Pandemie: Wird ein Prozessbeteiligter zu einer mündlichen Verhandlung geladen und erkrankt er, sollte er bei Gericht möglichst frühzeitig einen Terminverlegungsantrag stellen, um seine Rechte umfassend wahren zu können. Hinweis: Übergeht das Gericht den (begründeten) Antrag und führt die Verhandlung ohne den Erkrankten trotzdem durch, verletzt es den Anspruch…