Nichtberücksichtigung einer verdeckten Gewinnausschüttung: Einkommenserhöhung durch eine verdeckte Einlage
Zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften sind Übervorteilungen in der Praxis kaum vermeidbar; so verlangt das tägliche Geschäftsgebaren oftmals schnelle kaufmännische Entscheidungen. Im Nachhinein nimmt der Betriebsprüfer dann genau solche Entscheidungen gerne zum Anlass, sie als Verstöße gegen das Gebot des fremdüblichen Verhaltens zu betrachten und folgert daraus verdeckte Gewinnausschüttungen bzw. verdeckte Einlagen. Beispiel: Für eine aussichtsreiche…