Grunderwerbsteuer: Aufhebung des Steuerbescheids scheitert an Verwertung der eigenen Rechtsposition
Eine erfolgte Festsetzung von Grunderwerbsteuer kann auf Antrag aufgehoben werden, wenn ein Erwerbsvorgang rückgängig gemacht wird, bevor das Eigentum am Grundstück auf den Erwerber übergegangen ist. Voraussetzung für diese Rückabwicklung ist unter anderem, dass sie innerhalb von zwei Jahren ab Steuerentstehung stattfindet (z.B. durch Ausübung eines vorbehaltenen Rücktrittsrechts). Dass eine Rückabwicklung auch innerhalb der Zweijahresfrist…