Einbringung eines Grundstücks: Spätere Verminderung der Beteiligung muss angezeigt werden
Geht ein Grundstück von mehreren Miteigentümern auf eine Gesamthand, zum Beispiel eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), über, so wird auf diesen Vorgang keine Grunderwerbsteuer erhoben, soweit die Eigentumsbruchteile der Grundstückseigentümer ihrem Anteil an der Gesamthand entsprechen. Hinweis: Die Steuerfreistellung entfällt jedoch, soweit sich innerhalb von fünf Jahren nach der Grundstückseinbringung die Anteilsverhältnisse in der Gesamthand…