Umstrukturierung im Konzern: Begünstigung bei der Grunderwerbsteuer ist keine unionsrechtlich verbotene Beihilfe
Das Grunderwerbsteuergesetz sieht für Umwandlungen, Einbringungen und andere Erwerbsvorgänge auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage eine Steuerbegünstigung vor, so dass die Steuer bei Umstrukturierungen in einem Konzern nicht erhoben wird. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun entschieden, dass diese Steuerbegünstigung keine unionsrechtlich verbotene Beihilfe darstellt. Steuerbegünstigt ist demnach auch der Fall, dass eine abhängige Gesellschaft auf ein herrschendes Unternehmen…