Lizenzgebühren: Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer
Bei der Ermittlung der Gewerbesteuer wird nicht – wie zum Beispiel bei der Einkommensteuer – der ermittelte Gewinn zugrunde gelegt. Vielmehr werden bestimmte Modifizierungen des Gewinns vorgenommen. So gibt es Hinzurechnungen und Kürzungen. Zu den Hinzurechnungen gehören auch die Lizenzgebühren für die befristete Überlassung von Rechten. Sofern an den Rechten nichts bearbeitet oder verändert wird,…