Grundbesitzverwaltende Personengesellschaft: Gewerbesteuerpflicht kann schon vor Überlassung des Mietobjekts einsetzen
Bei Einzelgewerbetreibenden und Personengesellschaften beginnt die Gewerbesteuerpflicht erst mit Beginn der werbenden Tätigkeit. Maßgebend ist hierfür, wann sich das Unternehmen mit eigenen gewerblichen Leistungen am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligen kann. Eine grundstücksverwaltende Personengesellschaft kann daher beispielsweise mit dem Beginn ihrer Vermietungstätigkeit in die Gewerbesteuerpflicht eintreten. Vorher anfallende Aufwendungen sind gewerbesteuerlich nicht abziehbar. Hinweis: Im Einkommensteuerrecht…