Erweiterte Kürzung: Gewerblicher Grundstückshandel und die Drei-Objekt-Grenze
Wenn Sie mehrere Grundstücke verkaufen, wirft das Finanzamt auf diesen Verkauf einen genaueren Blick, denn es gilt die sogenannte Drei-Objekt-Grenze. Bis zu dieser Grenze wird im Allgemeinen davon ausgegangen, dass eine Vermögensverwaltung vorliegt. Bei mehr als drei Objekten geht man davon aus, dass ein Gewerbebetrieb vorliegt, für den Gewerbesteuer gezahlt werden muss. Damit eine Privatperson…