Schenkungsteuer: Beschenkter kann Zahlungen an beeinträchtigten Nacherben abziehen
Bei der Berechnung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer lassen sich sogenannte Nachlassverbindlichkeiten in Abzug bringen. Darunter fallen unter anderem: vom Erblasser herrührende (nichtbetriebliche) Schulden, Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen, Auflagen, geltend gemachten Pflichtteilen und Erbersatzansprüchen sowie Kosten für die Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder zur Erlangung des Erwerbs. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt entschieden, dass auch…