Geerbte Familienheime: Erbschaftsteuerbefreiung erfordert keine „Blitz-Renovierung“
Eltern können ihren Kindern eine selbstbewohnte Immobilie (ein sogenanntes „Familienheim“) erbschaftsteuerfrei vererben, sofern die Immobilie eine Wohnfläche von maximal 200 qm hat und die Kinder die Immobilie zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmen. Diese Bestimmung muss „unverzüglich“ und ohne schuldhaftes Zögern erfolgen. Hinweis: Die 200-qm-Begrenzung gilt nur für die Größe der geerbten Wohneinheit. Wird diese…