Vorweggenommene Erbfolge: Kann ein an Dritte überlassenes Grundstück zu Verwaltungsvermögen führen?
Im Erbschaftsteuerrecht gibt es bei einer Schenkung oder Erbschaft auch sogenanntes Verwaltungsvermögen. Das ist das Vermögen eines Unternehmens, welches nicht dem Betrieb selbst dient. Für das Verwaltungsvermögen kann keine Verschonung von der Erbschaftsteuer beantragt werden. Werden Grundstücke an einen Dritten überlassen, kann es sein, dass unter gewissen Umständen bei der vorweggenommenen Erbfolge trotz allem kein…