Zunächst erfolglose Erbenermittlung: Erbschaftsteuer darf gegen unbekannte Erben festgesetzt werden
Steuerbescheide sind nichtig und damit unwirksam, wenn ihnen nicht hinreichend sicher entnommen werden kann, „was von wem verlangt wird“. Die Bescheide müssen daher insbesondere den Inhaltsadressaten enthalten – bei einem Erbschaftsteuerbescheid ist dies in der Regel der Erbe. Ein aktueller Fall des Bundesfinanzhofs (BFH) zeigt, dass Erbschaftsteuer aber auch gegen unbekannte Erben festgesetzt werden kann,…