Schenkungsteuer: Geleistete Anzahlungen sind kein schädliches Verwaltungsvermögen
Erbt man ein Unternehmen, kann ein Teil des Erbes steuerfrei sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Zum Beispiel ist hier die Höhe des sogenannten Verwaltungsvermögens relevant. Dieses sollte möglichst gering sein. Zum Verwaltungsvermögen gehören etwa Finanzmittel, Wertpapiere oder Anteile an Kapitalgesellschaften. Im folgenden Streitfall musste das Finanzgericht Münster (FG) entscheiden, ob zum Verwaltungsvermögen auch geleistete…