Private Veräußerungsgeschäfte: Fehlende Selbstnutzung im Veräußerungsjahr führt zum Steuerzugriff
Werden Immobilien des Privatvermögens innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist gekauft und wieder veräußert, muss der realisierte Wertzuwachs als Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften versteuert werden. Von der Besteuerung ausgenommen sind Immobilien, die entweder durchgehend zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden sind oder bei denen eine Selbstnutzung zumindest im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren stattgefunden…