Unfall auf dem Arbeitsweg: Krankheitskosten sind neben Pendlerpauschale als Werbungskosten abziehbar
Arbeitnehmer können ihre Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit der Pendlerpauschale von 0,30 EUR je Entfernungskilometer absetzen. Nach dem Einkommensteuergesetz sind durch diese Pauschale sämtliche Aufwendungen steuerlich abgegolten, die durch die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte veranlasst sind. Arbeitnehmer dürfen daher für den täglichen Arbeitsweg beispielsweise nicht noch zusätzlich anteilige Tankkosten oder Versicherungsgebühren…