Verdoppeltes Kinderkrankengeld: Leistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt
Rückwirkend zum 05.01.2021 hat die Bundesregierung die Zahl der Tage verdoppelt, an denen Eltern Kinderkrankengeld zusteht. Pro Elternteil lassen sich danach 20 Tage pro Kind und für Alleinerziehende 40 Tage pro Kind in Anspruch nehmen. Bei mehreren Kindern können insgesamt maximal 45 bzw. 90 Kinderkrankentage beansprucht werden. Das Kinderkrankengeld ersetzt in der Regel 90 %…