Kindergartenbeiträge: Steuerfrei gezahlte Arbeitgeberzuschüsse mindern den Sonderausgabenabzug
Egal ob ein Kind in einer Spielgruppe betreut wird, in den Kindergarten geht oder eine Nachmittagsbetreuung besucht – Eltern können zwei Drittel der Betreuungskosten als Sonderausgaben in ihrer Einkommensteuererklärung abrechnen (maximal 4.000 EUR pro Kind und Jahr). Voraussetzung für den Abzug von Kinderbetreuungskosten ist, dass das Kind zum elterlichen Haushalt gehört und das 14. Lebensjahr…