Eltern aufgepasst: Kinderbetreuung von Großeltern kann absetzbar sein
Wenn Großeltern regelmäßig auf ihre Enkel aufpassen, profitieren davon nicht nur die Kinder, sondern auch die Eltern – unter Umständen auch steuerlich. Denn entlohnt man die Großeltern für die Betreuungsleistung, kann man die Aufwendungen unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben in der eigenen Einkommensteuererklärung absetzen. Damit das Finanzamt (FA) die Betreuungskosten anerkennt, müssen aber einige formale…