Gehaltsextras: Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern steuerbegünstigte Erholungsbeihilfen zahlen
Im Interesse beider Arbeitsparteien liegt es meist, dass möglichst viel Netto vom Brutto auf dem Konto des Arbeitnehmers eingeht. Arbeitgeber können zu diesem Zweck eine Reihe von steuerbegünstigten Gehaltsextras auszahlen. So haben sie bspw. die Möglichkeit, die Urlaubskasse der Mitarbeiter aufzubessern und ihnen sog. Erholungsbeihilfen zu zahlen. Pro Jahr werden vom Fiskus folgende Beträge anerkannt:…