Solidaritätszuschlag: Ab welcher Einkommensgrenze werden Steuerzahler zur Kasse gebeten?
Seit 2021 muss der Solidaritätszuschlag nur noch von 10 % aller Steuerzahler entrichtet werden – darunter Besserverdiener, Körperschaften wie GmbHs und Kapitalanleger. Ob man zu den Besserverdienern zählt, richtet sich nach der Höhe der festgesetzten Einkommensteuer: 2025 wird der Solidaritätszuschlag erst ab einer Einkommensteuer von 19.950 EUR bei Alleinstehenden und 39.990 EUR bei Paaren mit Zusammenveranlagung fällig. 2024…