Urteil definiert Beschränkung: Keine Steuervorteile für Exklusivpost
Kann eine Postdienstleistung, die nur auf bestimmte Kunden individuell zugeschnitten ist, wirklich steuerbefreit sein? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass individuell ausgehandelte Postdienstleistungen, die nur ausgewählten Kunden angeboten werden, nicht der Mehrwertsteuerbefreiung unterliegen. Diese Entscheidung fügt sich nahtlos in die fortlaufende Rechtsprechung des EuGH zur Steuerbefreiung von Postdienstleistungen im Rahmen des Universalpostdienstes ein. Die…