Betriebsprüfung: Tag des Prüfungsbeginns genau hinterfragen!
Auch für Steuerzahler gilt der Grundsatz „Rechtsfrieden vor Richtigkeit“. Das bedeutet, dass sowohl das Finanzamt als auch der Steuerzahler Fehler im Steuerbescheid nicht mehr korrigieren können, wenn Verjährung eingetreten ist. Grundsätzlich beträgt die Verjährungsfrist bei Steuerfestsetzungen vier Jahre, danach ist die Steuer nicht mehr änderbar. Bei der Fristberechnung ist allerdings ein komplexes Geflecht aus An-…