Werbungskosten bei Vermietung: Schuldzinsen infolge Währungskursverlusts sind nicht abziehbar
Wenn private Vermieter ein Mietobjekt fremdfinanzieren, können sie die anfallenden Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen. Lösen sie ein Vermietungsdarlehen später durch ein neues Darlehen ab, lassen sich auch die Schuldzinsen für dieses Umschuldungsdarlehen steuerlich berücksichtigen, da der Veranlassungszusammenhang mit der Vermietung fortbesteht. Dies gilt nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung…