Nachlassverbindlichkeiten: Pflegekosten für die Grabstätte eines Dritten sind abziehbar
Hat sich ein Erblasser zu Lebzeiten zur Pflege der Wahlgrabstätte eines Dritten verpflichtet und geht diese Pflicht später auf den Erben über, kann Letzterer die Grabpflegeaufwendungen erbschaftsteuermindernd als Nachlassverbindlichkeiten geltend machen. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor. Im vorliegenden Fall hatte ein Mann zu Lebzeiten ein Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte auf…