Corona-Krise: Vollstreckungsmaßnahmen aus der Zeit vor Mitte März 2020 bleiben bestehen
Wegen der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie wenden die Finanzämter derzeit gelockerte Stundungs- und Vollstreckungsregeln an. Unternehmen und Privatpersonen, die unmittelbar und nicht unerheblich von der Krise betroffen sind, können noch bis zum 31.12.2020 die Stundung ihrer fälligen Steuern beantragen. Die Finanzämter sind zudem dazu angehalten, bei einer unmittelbaren Krisenbetroffenheit des Steuerzahlers bis Jahresende von Vollstreckungsmaßnahmen…