Rechtsanwalt im Nebenberuf: Häusliches Arbeitszimmer ist nicht unbeschränkt abziehbar
Erwerbstätige können die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur dann in voller Höhe als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen, wenn der Raum der Mittelpunkt ihrer gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ist. Hinweis: Liegt ihr Tätigkeitsmittelpunkt zwar nicht im Arbeitszimmer, steht ihnen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit jedoch kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, können sie ihre…