Kinder- und Jugendhilfe: Besteuerung von Geldern für Erziehungshilfen
Pflegepersonen, die Geldleistungen für die Erziehung von Kindern und Jugendlichen in einer Tagesgruppe, für die Erziehung in Vollzeitpflege, für eine Heimerziehung oder für eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung erhalten, können ihre Einnahmen mitunter steuerfrei beziehen. Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat die geltenden Besteuerungsregeln kürzlich in einem neuen Leitfaden zusammengefasst, unterteilt nach der jeweiligen Betreuungsform. Demnach…