Berufshaftpflichtversicherung: Beitragsübernahme für eine angestellte Rechtsanwältin führt zu Arbeitslohn
Übernimmt eine Rechtsanwaltssozietät den Beitrag zur Berufshaftpflichtversicherung einer angestellten Rechtsanwältin, die im Außenverhältnis nicht für eine anwaltliche Pflichtverletzung haftet, führt dieser Vorgang nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) anteilig zu Arbeitslohn. Im zugrundeliegenden Fall hatte eine Anwaltssozietät für die Frau die Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung, zur örtlichen Rechtsanwaltskammer und zum Deutschen Anwaltverein sowie die Umlage…