Haushaltsnahe Dienstleistungen: Auch Kosten innerhalb der zumutbaren Belastung sind abziehbar
Wer Handwerker, Putzhilfen, Gärtner & Co. in seinem Privathaushalt beschäftigt, kann deren Lohnkosten in seiner Einkommensteuererklärung abrechnen. Grundsätzlich können 20 % des Arbeitslohns direkt von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden, wobei es unterschiedliche Obergrenzen gibt: Bei Handwerkerleistungen ist der Steuerbonus auf 1.200 EUR pro Jahr begrenzt, so dass Handwerkerlöhne in Höhe von maximal 6.000 EUR…