Lohnsteuerabzug bei Eheleuten: Bundesrechnungshof empfiehlt Abschaffung des Faktorverfahrens
Wer verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, kann über die Wahl der Steuerklasse beeinflussen, wie viel Lohnsteuer vom Arbeitslohn monatlich einbehalten wird und wie hoch damit letztlich der Nettolohn ausfällt. Frisch Vermählte werden vom Finanzamt zunächst automatisch in die Steuerklassen IV/IV eingruppiert – und zwar unabhängig davon, ob beide Partner berufstätig sind. Die…