Werklieferung: Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung zum 01.07.2021
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 11.03.2021 die Nichtbeanstandungsregelung für Werklieferungen verlängert. Die Finanzverwaltung hatte bereits mit Schreiben vom 01.10.2020 den Begriff der Werklieferung neu definiert. Hintergrund war, dass der Bundesfinanzhof (BFH) 2013 zum Reverse-Charge-Verfahren bei Bauleistungen entschieden hatte, dass Werklieferungen vorliegen, sobald zusätzlich zur Verschaffung der Verfügungsmacht ein fremder Gegenstand be- oder verarbeitet…