Werbungskosten eines Zeitsoldaten: Maßgeblich ist die erste Tätigkeitsstätte
Steuerzahler können in ihrer Einkommensteuererklärung die Fahrten von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte mittels der Entfernungspauschale für jeden Entfernungskilometer als Werbungskosten berücksichtigen. Dafür ist es natürlich entscheidend zu wissen, wo eigentlich die erste Tätigkeitsstätte liegt. Wenn man täglich von der Wohnung ins gleiche Büro fährt, ist das nicht schwer zu beantworten. Im Fall eines Zeitsoldaten…