Abgabe von „Wiesnbrezn“ steuerbegünstigt: BMF übernimmt Rechtsprechung des BFH
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 22.04.2021 ein Schreiben zur umsatzsteuerlichen Einordnung des Mitbenutzungsrechts an Verzehrvorrichtungen Dritter herausgegeben. In diesem Zusammenhang wurde der Umsatzsteuer-Anwendungserlass angepasst. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bereits 2017 entschieden, dass die Abgabe von Brezeln („Wiesnbrezn“) in Festzelten durch einen vom Festzeltbetreiber personenverschiedenen Unternehmer dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt. Im Urteilsfall ging es um einen…