Im Ausland gezahlte Sozialversicherungsbeiträge: Kein Sonderausgabenabzug im Inland
Es ist nicht ungewöhnlich, dass jemand in Deutschland lebt, aber im Ausland Einkünfte erzielt. Wer im Ausland arbeitet, unterliegt den dortigen Vorschriften im Hinblick auf Lohnsteuer und Sozialversicherung. Die im Ausland erzielten Einkünfte sind dann in Deutschland zumeist steuerfrei, jedoch müssen sie auch bei der Berechnung der deutschen Einkommensteuer berücksichtigt werden (Progressionsvorbehalt). Wie es sich…