Werbungskosten: Wo ist die erste Tätigkeitsstätte bei einer Abordnung?
Für die Ermittlung der Werbungskosten ist die erste Tätigkeitsstätte entscheidend. Abhängig davon bestimmt sich nämlich, ob nur die Entfernungskilometer oder die tatsächlich gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt) angesetzt werden können. An sich scheint das nicht so kompliziert zu sein, jedoch landen solche Fälle regelmäßig vor den Finanzgerichten. Auch bei Beamten kann die Bestimmung mitunter schwierig…