Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen: BMF veröffentlicht aktualisierte Musterbescheinigungen
Seit 2020 fördert der Staat energetische Baumaßnahmen an selbstgenutzten eigenen Wohngebäuden mit einem neuen Steuerbonus. Pro Objekt beträgt die Steuerermäßigung maximal 40.000 EUR; dabei sieht das Einkommensteuergesetz folgende zeitliche Staffelung vor: Veranlagungszeitraum abzugsfähig sind maximale Steuerermäßigung Jahr des Abschlusses der Baumaßnahme 7 % der Aufwendungen 14.000 EUR 1. Folgejahr 7 % der Aufwendungen 14.000 EUR…