Internethandel: eBay-Händler mit Hunderten Auktionen ist unternehmerisch tätig
Privatpersonen, die gelegentlich Waren des eigenen persönlichen Gebrauchs auf Online-Marktplätzen wie eBay verkaufen, bewegen sich damit meist noch im Rahmen einer sogenannten privaten Vermögensverwaltung, für die sich das Finanzamt in der Regel nicht interessiert. Allerdings müssen sie beachten, dass auch in dieser privaten Sphäre eine Steuerpflicht der Gewinne eintreten kann, wenn zwischen Kauf und Verkauf…