Erhöhter Sparerpauschbetrag: Bitte überprüfen Sie jetzt Ihre Freistellungsaufträge
Inländische Banken und Kreditinstitute sind verpflichtet, eine Abgeltungsteuer von 25 % auf private Kapitalerträge einzubehalten und an die Finanzbehörden abzuführen. Anlegern steht allerdings ein jährlicher Sparerpauschbetrag zu, bis zu dessen Höhe vom Steuereinbehalt abgesehen wird. Der Pauschbetrag wurde zum 01.01.2023 von 801 EUR auf 1.000 EUR pro Person erhöht. Zusammenveranlagten Personen steht der doppelte Betrag zu, ab 2023…