Wenn Treibstoffkosten nur geschätzt werden: Fahrtenbuchmethode ist nicht anwendbar
Wird ein Dienstwagen an einer betrieblichen Zapfsäule des Arbeitgebers betankt, die weder die abgegebene Treibstoffmenge noch den Preis anzeigt, darf der private Nutzungsvorteil für den Dienstwagen nicht nach der Fahrtenbuchmethode ermittelt werden – dies geht aus einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor. Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Arbeitgeber die private Dienstwagennutzung seiner Arbeitnehmer…