Ausschluss der Wegzugsbesteuerung: Rückkehrabsicht darf sich auch erst nachträglich entwickeln
Wer wesentliche Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält (mindestens 1 %) und seine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beendet, indem er seinen inländischen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aufgibt, muss sich einer Wegzugsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz unterziehen. In diesem Fall muss er für seine gehaltenen Kapitalgesellschaftsanteile einen Veräußerungsgewinn versteuern. An die Stelle des Veräußerungspreises tritt der gemeine Wert der…