Pendlerpauschale versus Homeoffice: Finanzamt schaut bei der Zahl der Arbeitstage genauer hin
Arbeitnehmer können ihre Wege zur ersten Tätigkeitsstätte aktuell mit 0,30 EUR pro Entfernungskilometer (0,38 EUR ab dem 21. Entfernungskilometer) in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten abrechnen. Bislang war es übliche Praxis, dass die Finanzämter bei einer Fünftagewoche des Arbeitnehmers zwischen 220 und 230 Fahrten (Arbeitstage) pro Jahr anerkannten. Seit der Corona-Pandemie hat sich die Arbeitswelt aber geändert: Viele Arbeitnehmer…