Betriebliche Gesundheitsförderung: Ins Fitnessstudio mit steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen
Arbeitgeber können ihren Beschäftigten als attraktiven Benefit steuerfreie Leistungen zur Gesundheitsförderung von bis zu 600 EUR pro Jahr zuwenden. Das Finanzamt begünstigt diese Zuschüsse aber nur, wenn sie zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt werden. Der Arbeitgeber kann hierzu selbst Vertragspartner des Fitnessstudios werden, so dass seine Belegschaft dort eine Auswahl von begünstigten Gesundheitskursen absolvieren kann. Kursangebote…