GESETZGEBUNG: SEIT DEM 01.07.2019 MEHR RENTE UND KINDERGELD

Zum 01.07.2019 sind zahlreiche gesetzliche Neuregelungen in Kraft getreten. Die wichtigsten Regelungen stellen wir Ihnen kurz vor:

1. Die Renten sind gestiegen

Die Renten haben sich um 3,18 % in den alten Bundesländern und um 3,91 % in den neuen erhöht. Das klingt zunächst erfreulich, aber viele Rentnerinnen und Rentner geraten damit erstmals in das Visier des Finanzamts. Denn durch die Rentenerhöhung müssen ab 2019 erstmals mehrere Zehntausend Rentner Steuern zahlen.

2. Kindergeld und Kinderzuschlag wurden erhöht

Das Kindergeld ist um 10 EUR monatlich gestiegen. Somit wird seit 01.07.2019 monatlich folgendes Kindergeld gezahlt:

für das erste und zweite Kind204 EUR
für das dritte Kind210 EUR
für jedes weitere Kind235 EUR

Die nächste Erhöhung des Kindergeldes ist dann erst wieder für den 01.01.2021 vorgesehen.

Hinweis: Nicht nur das Kindergeld, sondern auch der Kinderfreibetrag ist gestiegen (letzterer bereits zum 01.01.2019). Neben Kindergeld und Kinderfreibetrag wurde zudem für Familien mit einem kleinen Einkommen der Kinderzuschlag auf 185 EUR monatlich angehoben.

3. Geringverdiener werden entlastet

Bezieher von einem geringen monatlichen Arbeitsentgelt werden bei den Sozialbeiträgen entlastet. Hierzu wird der sogenannte Übergangsbereich (bisher: Gleitzone) ausgeweitet. Das ist der Bereich, ab dem Sozialbeiträge zu zahlen sind. So zahlen sogenannte Midijobber bei einem Arbeitsentgelt von 450,01 EUR bis 1.300 EUR (vorher: 850 EUR) geringere Beiträge zur Sozialversicherung. Außerdem wird sichergestellt, dass die geringeren Rentenbeiträge, die dann gezahlt werden, nicht zu niedrigeren Rentenansprüchen führen.


Veröffentlicht am: 12. August 2019
Veröffentlicht in: übrige Steuerarten