EUROPÄISCHE KOMMISSION: NEUE INSTRUMENTE ZUR BETRUGSBEKÄMPFUNG IN DER EU

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich am 22.06.2018 auf neue Instrumente zur Schließung von Steuerlücken im EU-Mehrwertsteuersystem geeinigt.

Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, insbesondere im Kampf gegen kriminelle Organisationen, zu stärken und dem Mehrwertsteuerbetrug rascher und effizienter entgegenzutreten. Es sollen statt der manuellen Verarbeitung von Daten verstärkt IT-Systeme genutzt werden. Informationen über organisierte Banden, die für die schwersten Fälle von Mehrwertsteuerbetrug verantwortlich sind, sollen nun den Strafverfolgungsbehörden systematisch mitgeteilt werden.

Mit den neuen Maßnahmen werden der Vorschlag der Kommission für eine weitreichende Reform des EU-Mehrwertsteuersystems von Oktober 2017 und der Mehrwertsteueraktionsplan von April 2016 umgesetzt.

Hinweis: Die neuen Maßnahmen über die Zusammenarbeit werden nach ihrer Unterzeichnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten 20 Tage später in Kraft. Ihre Anwendung wird jedoch bis zum 01.01.2020 aufgeschoben, da die Umsetzung eines automatisierten Zugangs neue technologische Entwicklungen erforderlich macht.


Veröffentlicht am: 16. August 2018
Veröffentlicht in: Umsatzsteuer