STEUERTERMINE OKTOBER 2018
10.10. | Umsatzsteuer Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* |
Zahlungsschonfrist: bis zum 15.10.2018. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für September 2018; bei vierteljährlicher Abführung für das III. Quartal 2018]
Veröffentlicht am: 16. August 2018
Veröffentlicht in: Allgemein