STEUERTERMINE OKTOBER 2018

10.10.Umsatzsteuer
Lohnsteuer*
Solidaritätszuschlag*
Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.*

Zahlungsschonfrist: bis zum 15.10.2018. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für September 2018; bei vierteljährlicher Abführung für das III. Quartal 2018]


Veröffentlicht am: 16. August 2018
Veröffentlicht in: Allgemein