EINKOMMENSTEUERTARIF: VORERST WOHL KEINE INDEXIERUNG
Bei mancher Lohnerhöhung wird man „kalt erwischt“, denn durch den Anstieg des Einkommens steigt auch der Steuersatz. Unter Umständen ist dieser Anstieg so stark, dass von der eigentlichen Lohnerhöhung nicht mehr viel übrigbleibt, wenn man die Inflation abzieht. Fachleute nennen diesen Effekt kalte Progression.
Schon seit Jahren wird daher aus verschiedenen Richtungen gefordert, den Steuertarif in Deutschland automatisch, also ohne spezielle Gesetzesinitiative an die Inflation anzupassen (Indexierung). Während dies in anderen Ländern, zum Beispiel in Belgien, Dänemark und Frankreich, bereits geschieht, tut sich der deutsche Gesetzgeber schwer mit dieser Handhabung.
Jüngst richtete die Bundestagsfraktion der FDP eine kleine Anfrage an die Bundesregierung, welche als Antwort darauf insbesondere die folgenden Aussagen zur Zukunft des Steuertarifs traf:
- Angemessenheit der Tarifeckwerte (Grundfreibetrag, Einstiegssteuersatz, Spitzensteuersatz): Nach Ansicht der Bundesregierung wurden die Tarifeckwerte über viele Jahre hinweg wohlüberlegt auf Basis von empirischen Daten festgelegt, soll heißen, die Regierung erachtet sie für angemessen. Des Weiteren mache es keinen Sinn, diese Werte einzeln anzupassen, da nur ihr Zusammenwirken im Ganzen die gewünschten Lenkungs- und Einnahmeneffekte habe.
- Indexierung: Zum einen, so die Bundesregierung, würde durch eine automatische Anpassung des Einkommensteuertarifs die Budgethoheit des Parlaments eingeschränkt und es würden sich Inflationstendenzen erhöhen. Zum anderen habe man bereits Maßnahmen zur Begrenzung der kalten Progression umgesetzt. Die Bundesregierung habe sich selbst verpflichtet, den Einkommensteuertarif auf gutachterlicher Basis alle zwei Jahre zu hinterfragen und gegebenenfalls anzupassen.
Hinweis: Es sieht also so aus, als ob der Einkommensteuertarif in der bisherigen Form zunächst erhalten bleibt. Jedenfalls schloss die Regierung Änderungen in naher Zukunft explizit aus, soweit sie die Änderungen durch das Familienentlastungsgesetz (höheres Kindergeld und höhere Kinderfreibeträge) übersteigen.